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StGB NRW-Mitteilung 206/2017 vom 10.03.2017
Bundestag erleichtert private Videoüberwachung
Der Bundestag hat am 10.03.2017 beschlossen, dass es privaten Besitzern in Zukunft leichter möglich sein soll, Überwachungskameras an öffentlich zugänglichen Orten (wie etwa vor Fußballstadien, in Einkaufszentren oder auf Parkplätzen) zu installieren. Mit diesem Gesetz möchte der Bundestag auf Gewalttaten aus den vergangenen Jahren reagieren.
Es bleibt aber dabei, dass die Entscheidung etwa eines Betreibers eines Einkaufszentrums über den Einsatz von Videotechnik durch die Datenschutzbehörden der Länder überprüft wird. Allerdings müssen die Datenschutzbeauftragten in ihrer Abwägung zukünftig die Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit gilt dabei als besonders wichtiges Interesse.
Az.: 15.0.16-001/001