Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 623/2024 vom 27.09.2024

Bundesteilhabepreis 2025 gestartet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet seit 2019 jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Der Bundesteilhabepreis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. Im Jahr 2025 ist es das Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“. Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung und Arbeit, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtliche Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Kommunen, Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine und Menschen mit Behinderungen. Bewerbungsstart ist ab sofort. Abgabeschluss ist der 20. Dezember 2024. Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).


Das Thema des sechsten Bundesteilhabepreises lautet „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“. Diese digitale Teilhabe ist eine zwingende Voraussetzung für eine zeitgemäße, selbständige und selbstbestimmte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Beim diesjährigen Bundesteilhabepreis liegt der Schwerpunkt auf der inklusiven Gestaltung von digitalen Lösungen in den Bereichen Bildung und Arbeit. Welche innovativen Wege gehen Bildungseinrichtungen, um ihre digitalen Lehr- und Lernmaterialien umfassend barrierefrei zu machen? Wie werden inklusive digitale Angebote des lebenslangen Lernens in Bildungseinrichtungen zur Regel? Welche Maßnahmen fördern inklusive digitale Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen in Bildung, Arbeit und Ehrenamt? Welche Organisationsstrategien etablieren digitale Teilhabe auf allen Ebenen von Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Stellen?

Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte und Lösungen zur umfassenden digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Dies können unter anderem sein:

  • Alltagstaugliche barrierefreie Lösungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen
  • Barrierefreie Apps und weitere unterstützende digitale Technologien einschließlich barrierefreier Tools
  • Lösungen zur Digitalisierung in den Themenbereichen Bildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen
  • Innovative Umsetzungen von angemessenen digitalen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz

Bewerbungsstart ist ab sofort. Abgabeschluss ist der 20. Dezember 2024.

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail an bundesteilhabepreis@bmas.bund.dem möglich.

Weitere Informationen:

Ausschreibungstext, Teilnahmebedingungen sowie Bewerbungsformular rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de.

(Quelle: DStGB Aktuell)

Az.: 37.0.15-001/010

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