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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 675/2023 vom 19.10.2023
Bundesunterstützung: Rund 600 Millionen Euro Energiehilfen für Krankenhäuser in NRW
Zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der aktuell hohen Energiekosten erhalten die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen weitere rund 600 Millionen Euro. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt, dass der Bund das Geld in drei Tranchen im September und November 2023 sowie Mai 2024 zur Verfügung stellen wird. Das Land wird das Geld den Krankenhäusern schnellstmöglich zur Verfügung stellen.
Berechnungsgrundlage für die Zuwendung ist die vom Krankenhaus gemeldete Bettenzahl. Für jedes gemeldete Bett erhält eine Klinik 5288,52 Euro. Diese aktuellen Zahlungen zur Abfederung gestiegener Energiekosten folgen bereits getätigten Ausgleichszahlungen des Bundes in Höhe von rund 547 Millionen Euro.
Die Energiehilfen des Bundes können nach Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) allerdings nur ein erster Schritt sein. Gefordert wird vom Land auch ein Ausgleich für die Tarifsteigerungen. Diese werden nicht über die Länder refinanziert, sondern fallen in Bundeszuständigkeit. Damit es keine Schließungswellen gibt, sondern eine am Patientenwohl orientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen, muss -so das MAGS - der Bund handeln. Das Land NRW bereitet offenbar einen entsprechenden Antrag für den Bundesrat vor.
(Quelle: Presseerklärung des MAGS)
Az.: 38.1.18 – 001/001