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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 379/2010 vom 05.07.2010
Bundesverwaltungsgericht zum Wäsche waschen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 31.03.2010 (Az. 8 C 16.08) entschieden, dass die Trinkwasserverordnung nicht vorschreibt, dass zum Waschen von Wäsche im Haushalt ausschließlich Trinkwasser eingesetzt werden darf. Die Trinkwasserverordnung schreibt nach dem Bundesverwaltungsgericht lediglich vor, dass in jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehen muss. Der Anschlussnehmer kann gleichwohl in eigener Verantwortung neben dem Trinkwasser auch Wasser aus einer Eigenversorgungsanlage, das keine Trinkwasserqualität hat, in seinem Haushalt zum Wäsche waschen verwenden.
Az.: II/2 20-00 qu-ko