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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 555/2006 vom 18.07.2006
Bundesverwaltungsgericht zum Wiederbeschaffungszeitwert
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10.05.2006 (10 B 56.05) entschieden, dass das Urteil des OVG NRW vom 13.04.2005 (9 A 3120/03) im Hinblick darauf nicht zu beanstanden ist, dass in Nordrhein-Westfalen eine kalkulatorische Abschreibung auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes in Kombination mit einer Nominalverzinsung auf der Anschaffungsrestwertbasis zulässig ist. Das BVerwG hat damit die seit mehr als 10 Jahren geltende und ständige Rechtsprechung des OVG NRW, dass eine kalkulatorische Abschreibung auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW möglich ist, für zulässig erachtet und gebilligt (vgl. hierzu grundlegend: OVG NRWm Urteil vom 5.8.1994 Az.: 9 A 1248/92 NWVBl. 1994, S. 428f; OVG NRW, Urteil vom 13.12.2004 Az.: 9 A 4187/01 - ). .
Az.: II/2 24-21