Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 142/2003 vom 24.01.2003

Bundesverwaltungsgericht zur Windenergie

Die Geschäftsstelle hat in den Mitteilungen Nr. 102 vom Februar 2002 über das grundlegende Urteil des OVG NRW vom 30.11.2001 zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen berichtet. Das OVG hat den Gemeinden einen erfreulich weiten Planungsspielraum bei der Entscheidung über die Ausweisung von Vorrangzonen (Konzentrationszonen) nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Fächennutzungsplan eingeräumt.

Die Bauinteressenten haben gegen diese Entscheidung des OVG NRW Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2002 (Az.: 4 C 15.01) die Revision zurückgewiesen, somit das Urteil des OVG NRW vom 30.11.2001 bestätigt. Das Urteil lag zur Zeit des Redaktionsschlusses dieser Mitteilungen noch nicht im Volltext vor. Aus der Pressemitteilung des Gerichts ist aber zu entnehmen, dass das OVG-Urteil vom 30.11.2002 nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Begründung bestätigt worden ist.

Die Geschäftsstelle empfiehlt den Gemeinden deshalb noch einmal, in Anwendung der Leitsätze des OVG NRW vom 30.11.2001 Konzentrationszonen für Windenergie auszuweisen, damit die Privilegierung von Windenergieanlagen auf diese Zonen beschränkt wird, also der übrige Aussenbreich im Regelfall von Windenergieanlagen freigehalten werden kann.

Auf Wunsch schicken wir das vollständige 62-seitige OVG-Urteil (und nach Eingang auch das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil) an die Mitgliedskommunen (Tel.: 0211/4587-240).


Az.: II schw/g

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