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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 95/2010 vom 19.02.2010
Bundesweiter Feldversuch zu Gigalinern
Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Bundestag hat die Bundesregierung jüngst darüber informiert, dass sie die Einführung von 60-Tonnen-LKW ablehnt, aber im Hinblick auf Wirtschaftlichkeits- und Umweltschutzerwägungen bei Gütertransporten neue Nutzfahrzeugkonzepte einschließlich einer möglichen maßvollen Erhöhung der LKW-Fahrzeuggrößen und —gewichte prüfen will. Chancen und Risiken solcher Konzeptionen und Einsatzmöglichkeiten entsprechender Fahrzeuge sollen unter Einbeziehung bisheriger Studien in einem bundesweiten Feldversuch bis voraussichtlich Ende 2012 vertieft untersucht werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, im Frühjahr 2010 eine vorbereitende Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder erneut einzuberufen, um den Feldversuch zu konzipieren. Die Rahmenbedingungen für den Feldversuch einschließlich bundeseinheitlicher Kriterien sollen im Rahmen dieses Gremiums entwickelt und danach von der Bundesregierung festgelegt werden, wobei eine Verbändebeteiligung in geeigneter Form vorgesehen ist. Grundsätzlich soll der bundesweite Feldversuch auch Erkenntnisse darüber liefern, inwieweit bei gleichbleibendem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen mehr Volumengüter je Fahrzeugkombination transportiert werden. Dies könnte insgesamt eine Reduktion der Gesamtzahl an Nutzfahrzeugen bzw. an Fahrten ermöglichen, welche auch eine Verminderung des Schadstoffausstoßes sowie des Verkehrslärms zur Folge hätte.
Az.: III 641-80