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StGB NRW-Mitteilung 510/2002 vom 05.09.2002
Bundesweiter Vergleichsring Bürgerbefragungen
Das IKO-Netz der KGSt plant in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer den Aufbau eines bundesweiten Vergleichsringes, in dem die Ergebnisse aus Bürgerbefragungen verglichen und analysiert werden sollen. Teilnehmen können Städte aus dem gesamten Bundesgebiet in der Größenordnung bis etwa 100.000 Einwohner.
Bürgerbefragungen werden eingesetzt, um Bewertungen, Erwartungen, Fakten, Interessen, Meinungen, Verhaltensweisen und Wissen der Bürger zu ermitteln. Sie können als Hilfsinstrumente für die Gesamtsteuerung der Verwaltung sowie als Beratungshilfe für die Politik und Bürgerbeteiligung verstanden werden. Eine Bürgerbefragung kann zu allen relevanten Themenbereichen stattfinden.
Häufig sind kleinere und mittlere Städte kaum in der Lage eine solche Bürgerbefragung alleine durchzuführen, da ihnen u.a. die Unterstützung durch ein Amt für Statistik fehlt. Deshalb soll zusammen mit den teilnehmenden Kommunen im Rahmen eines Vergleichsringes ein einheitlicher Bürgerfragebogen entwickelt werden.
Dieser Fragebogen könnte zu folgenden Kriterien Fragen umfassen:
Image der Verwaltung, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Infrastruktur, Zentrumsfunktion, Verkehr, Wohnqualität, Freizeitverhalten.
Nach der Durchführung der Befragung in allen Vergleichsringkommunen, z.B. per Internet oder persönlichem Anschreiben oder Interview, werden die erzielten Ergebnisse in der gemeinsamen Vergleichsringsitzung entsprechend ausgewertet und analysiert.
Interessierte Städte und Gemeinden können sich mit Andra Fallberg vom IKO-Netz der KGSt (Telefon 0221/37689-950, E-Mail andra.fallberg@kgst.de) in Verbindung setzen.
Az.: I-020-12