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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 593/2024 vom 05.09.2024
Bundesweiter Warntag am 12.09.2024
Am 12. September ist es wieder soweit und es soll die technische Warninfrastruktur getestet werden. Dazu wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Parallel können auf Ebene der Länder in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde - über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.
Die Warnung der Bevölkerung ist ein wichtiger Eckpfeiler, um die Resilienz der Gesellschaft gegenüber Krisen aller Art zu steigern. Ereignisse wie die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Juli 2021, der andauernde Angriffskrieg in der Ukraine, aber auch kleinere lokale Gefahrenlagen rücken die verschiedenen Warnkanäle regelmäßig in den Fokus. Daher ist der Test der Warninfrastruktur eine wichtige Voraussetzung, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Die Teilnahme am Bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und Warnmittel vor Ort testen. Die vorhandenen Warnmittel werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.
Az.: 15.2.12-005/005