Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 298/2013 vom 25.04.2013

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Gewalt gegen Frauen gehört in Deutschland leider zum Alltag. 40 Prozent sind schon einmal Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. 25 Prozent haben mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Lebenspartner erlitten. 13 Prozent wurden Opfer von sexueller Gewalt. Obwohl eine Mehrzahl der Frauen weiß, dass es Beratungs- und Hilfsangebote für sie gibt, wenden sich nur wenige an eine solche Institution. An dieser Stelle setzt das neue und bundesweit einmalige Hilfetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit seinem Rund-um-die-Uhr-Angebot an. Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 ist das Hilfetelefon ab sofort erreichbar. Kompetente Ansprechpartnerinnen stehen betroffenen Frauen bei allen Fragen zur Seite. Auf Wunsch werden Hilfesuchende an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt. Das Hilfetelefon ergänzt somit die vor Ort bereits bestehenden Hilfeangebote.

365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung — Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf unter der Rufnummer 08000 116 016 und die Beratung sind kostenlos.

Auch Fachkräfte, die im Rahmen ihres beruflichen oder ehrenamtlichen Einsatzes mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert werden, können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an alle anderen Menschen, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Das können z. B. Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte sein.

Als ortsunabhängige und bei Bedarf mehrsprachige 24-Stunden-Beratung schließt das neue Angebot die Lücke im Netzwerk der Unterstützungseinrichtungen. Frauen finden mit dem Hilfetelefon leichter den Weg zu den ausdifferenzierten und qualifizierten Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort. Im Internet unter www.hilfetelefon.de können Frauen auch über eine gesicherte, anonyme und barrierefreie Online-Verbindung Kontakt zu den Beraterinnen aufnehmen. Über die Website gibt es auch einen Zugang zu einer Gebärdendolmetschung.

Unter www.hilfetelefon.de sind zahlreiche Materialien für die Fach- und Öffentlichkeitsarbeit eingestellt, die heruntergeladen oder bestellt werden können. Neben Flyern, Plakaten und anderen Materialien gibt es auch einen TV-Spot, der für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden kann.

Mit dem Hilfetelefon hat die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages im Bereich Gewalt gegen Frauen umgesetzt. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt. Das Bundesfamilienministerium überprüft die Wirksamkeit des Angebots des Hilfetelefons insbesondere im Rahmen einer umfassenden Evaluierung. Das BAFzA wird jährlich einen Sachstandsbericht zur Inanspruchnahme des Hilfetelefons und seinen Leistungen veröffentlichen. (Quelle: DStGB Aktuell vom 08.03.2013)

Az.: III/2 801

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