Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 728/2003 vom 16.09.2003

Bundeswettbewerb kommunale Suchtprävention

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr wird für 2003/2004 erneut ein kommunaler Wettbewerb ausgeschrieben. Auf Anregung der Parlamentarischen Staatssekretärin und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, und mit Unterstützung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den Wettbewerb durch. "Tabakprävention vor Ort" ist das Thema der zweiten Ausschreibung. Gerade vor Ort, d.h. auf der kommunalen Ebene, sind die Menschen in ihrem Alltag direkt erreichbar, z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in den Arztpraxen oder in der Freizeit. Hier können sie unmittelbar durch persönliche
Ansprache und Beratung darin unterstützt werden, Nichtraucher zu bleiben oder wieder zu werden.

Regelungen zum Nichtraucherschutz und das Angebot an rauchfreien Lebensräumen spielen auf der kommunalen Ebene eine große Rolle. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, kommunale Maßnahmen der Tabakprävention in Deutschland kennen zu lernen und sie einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Es sollen die Städte, Gemeinden und Kreise ausgezeichnet werden, die mit ihren Maßnahmen der Tabakprävention in den verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern ein gutes Beispiel für andere Kommunen geben.

Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind zur Teilnahme eingeladen.

Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Aktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den Kommunalen Spitzenverbänden berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge. Der Jury steht ein Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. In drei Beitragskategorien (Kreisfreie Städte, Kreisangehörige Städte und Gemeinden, Landkreise) werden jeweils 20.000 Euro Preisgeld vergeben, die für zukünftige Maßnahmen der Tabakprävention eingesetzt werden müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. Dezember 2003.

Nähere Informationen können abgerufen werden unter: www.kommunale-suchtpraevention.de.


Az.: III/2 541

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