Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 409/2002 vom 05.07.2002

Bundeswettbewerb Unsere Stadt blüht auf

Der vom Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) initiierte und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Tourismusverband e.V. unterstützte Bundeswettbewerb "Unsere Stadt blüht auf" 2003, der erstmals im Jahr 2001 durchgeführt wurde, wird im Sommer dieses Jahres offiziell ausgeschrieben.

Aufgerufen zur Teilnahme am Wettbewerb sind Städte und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern. Städte können auch Stadtteile anmelden, wenn diese eine eigene Verwaltungskörperschaft (Stadtteilrat o.ä.) und mehr als 15.000 Einwohner haben.

Der Bundeswettbewerb versteht sich als eine Herausforderung an die Kommunen, in einer Gemeinschaftsaktion von Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft den städtischen Raum mit Grün und Blumen lebendig zu gestalten. Er zielt darauf ab, das Wohn- und Arbeitsumfeld zu verbessern und mehr Lebensqualität für die Bewohner in den Städten und Gemeinden zu schaffen. In diesem Zusammenhang stellt der Städtewettstreit auch ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Agenda 21 auf kommunaler Ebene dar, sowohl im öffentlichen, privaten als auch gewerblichen Bereich.

Interessierte Städte und Gemeinden können sich um die Teilnahme am Wettbewerb 2003 bewerben. Der Antrag mit allen Bewerbungsunterlagen muß voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres bei der Entente Florale Deutschland eingehen. Teilnahmebedingungen und weitere Informationen erhalten die Kommunen über folgende Adresse:

Entente Florale Deutschland

Godesberger Allee 142 -148

53175 Bonn

Tel.: 0228/81002-75

Fax: 0228/81002-48

Internet: www.entente-florale-deutschland.de

Az.: II/1 622-21

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