Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 587/2021 vom 11.10.2021

Bundeswirtschaftsministerium legt Praxisleitfaden Netzausbau vor

Die Energiewende und der dafür erforderliche Zubau von erneuerbaren Energien erfordern einen massiven Ausbau des bestehenden Übertragungsnetzes. Jedes dieser notwendigen Netzausbauvorhaben muss geplant, genehmigt und realisiert werden. Auch wenn der Netzausbau bereits vorangekommen ist, besteht weiterer Optimierungs- und Beschleunigungsbedarf.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nun im Rahmen des Treffes der Energieministerinnen und Energieministern der Bundesländer am 04.10.2021 einen Praxisleitfaden Netzausbau vorgestellt, der im Auftrag des BMWi erstellt wurde. Der Praxisleitfaden soll Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger dabei unterstützen, vorhandene Potenziale zur Beschleunigung und zur Risikominimierung bei Vorhaben in der Zulassungs- und Realisierungsphase zu nutzen. Er führt aus der Praxis bereits bekannte Lösungsansätze und neue Empfehlungen für eine effektive und effiziente Nutzung unter Beachtung vorhandener Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zusammen. Hierfür greift der Leitfaden auf die umfassenden Erfahrungen der Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden aus zurückliegenden und aktuellen Vorhaben zurück.

Der Praxisleitfaden beinhaltet mehr als 100 Handlungsempfehlungen aus der Praxis für die Praxis. Ziel ist es, Genehmigungsbehörden und Vorhabenträgern Best-Practice-Beispiele für eine Beschleunigung und Optimierung des Netzausbaus an die Hand zu geben. Es geht um Empfehlungen zum Projektmanagement, Ressourcenmanagement, zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung und Projektrealisierung. Die meisten aufgezeigten Lösungsansätze sind für alle Typen von Netzausbauvorhaben relevant. Einige Vorschläge werden von den Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden bereits eingesetzt. Andere Lösungsansätze haben zum Inhalt, bestehende (oftmals rechtliche) Rahmenbedingungen stringent zu nutzen bzw. umzusetzen. Dabei unterscheidet der Leitfaden zwischen zwei Arten von Maßnahmen: Primär beschleunigende Maßnahmen ermöglichen unmittelbar eine schnellere Durchführung von Prozessschritten. Primär risikominimierende Maßnahmen wiederum reduzieren die Wahrscheinlichkeit, dass Risiken eintreten, mit denen Verzögerungen einhergehen.

Die im Leitfaden vorgeschlagenen Lösungsansätze setzen im bestehenden Rechtsrahmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung an. In den zu diesem Zeitpunkt laufenden Vorhaben können aufgrund des individuellen Verfahrensfortschritts nicht alle Lösungsansätze mehr aufgegriffen werden. Umso relevanter werden die vorgeschlagenen Maßnahmen daher für künftige Vorhaben zum Ausbau des Übertragungsnetzes. Um eine optimierte und termingerechte Realisierung dieser Vorhaben zu ermöglichen, müssen Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden alle relevanten Lösungsansätze konsequent auf deren konkrete Anwendbarkeit prüfen und entsprechend umsetzen. Ein fortlaufender Austausch über die Herausforderungen und Risiken beim Netzausbau sowie Best-Practice-Erfahrungen zwischen Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden einschließlich der Bundesnetzagentur ist für eine erfolgreiche Beschleunigung des Netzausbaus und die Umsetzung der Energiewende unerlässlich.

Die im Praxisleitfaden erarbeiteten Lösungsansätze teilen sich auf die vier Themencluster Projektmanagement, Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassungsphase und Realisierungsphase auf. Die Potenziale der Lösungsansätze zur Beschleunigung und zur Minimierung von Risiken bzw. damit verbundenen Verzögerungen wurden in zeitlicher Hinsicht auf Einsparpotenziale von über und unter einem Jahr abgeschätzt. Diese Abschätzung dient zur groben Orientierung, da sich die tatsächlichen Potenziale je nach Vorhaben unterscheiden. Der mit der Umsetzung einzelner Lösungsvorschläge verbundene Aufwand wurde ebenfalls grob abgeschätzt. Dies ermöglicht, auch wenn der Praxisleitfaden grundsätzlich die Prüfung und Umsetzung möglichst aller Lösungsansätze empfiehlt, eine Fokussierung auf jene Lösungsansätze mit hohem Potenzial und vergleichsweise geringem Aufwand.

Az.: 28.6.12-001/001 we

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