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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 391/1999 vom 20.06.1999
Bundeswirtschaftsministerium zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat sich in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Arbeitskreises Energie der SPD- Bundestagsfraktion gewandt und hierbei insbesondere seine Haltung zu den Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes dargelegt. Insgesamt darf die Position des Bundeswirtschaftsministers als zurückhaltend bezeichnet werden.
Im wesentlichen vertritt der BMWIT folgende Auffassungen:
1. Verbändevereinbarung
Es soll zunächst die Vorlage einer verbesserten Verbändevereinbarung abgewartet werden, bevor über eine Durchleitungsverordnung nachgedacht wird.
2. Kommunale Regelungskompetenz für die örtliche Energieversorgung
Eine Rückkehr zu geschlossenen Versorgungsgebieten oder die nachträgliche Beschränkung der Marktöffnung auf bestimmte Kundengruppen wird strikt abgelehnt.
3. Konzessionsabgaben
Eine rasche Änderungen der Konzessionsabgabenverordnung wird zugesagt, um weitere kommunale Einnahmeverluste zu verhindern.
4. Gemeindewirtschaftsrecht
Es wird Unterstützung bei der Einwirkung auf Landesgesetzgeber zugesagt, die sich mit einer wettbewerbsorientierten Anpassung des Gemeindewirtschaftsrechts schwertun.
5. Kartellrecht
Kartellrechtliche Hürden für die Fusion und Kooperation kommunaler Energieversorgungsunternehmen sollen abgebaut werden.
6. Erneuerbare Energien
Es soll eine bessere Lastenverteilung gefunden werden, um insbesondere die einseitige und überproportionale Belastung küstennaher EVU aufgrund von Einspeisevergütungen für aus Windkraftanlagen gewonnener Elektrizität zu beseitigen.
7. Kraft- Wärmekopplung
Der Bundeswirtschaftsminister sieht die Energiegewinnung aus KWK- Anlagen weder für die Eigenbedarfsdeckung noch für die industrielle Erzeugung als nachhaltig gefährdet an.
8. Kündigungsrecht für Stromversorgungsverträge
Dem Vorschlag, ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht für Stromversorgungsverträge zu schaffen, wird zugestimmt.
Das Schreiben von Minister Müller kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Az.: GPM