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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 582/2018 vom 16.10.2018
Bundesverwaltungsgericht zu gewerblicher Abfallsammlung
Das BVerwG hat mit Urteil vom 27.09.2018 (Az.: 7 C 23.16- Pressemitteilung Nr. 69/2018) entschieden, dass dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in NRW: Städte, Gemeinden und Kreise) kein Klagerecht gegen die zuständige Abfallbehörde (in NRW: untere Abfallwirtschaftsbehörde) darauf zusteht, dass diese eine gewerbliche Abfallsammlung untersagt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, so dass diese zunächst abzuwarten ist.
Az.: 25.0.2.1