Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 99/2008 vom 14.01.2008

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Mitte Januar 2008 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Startsignal für die symbolische Zeichnung der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gegeben. Unter www.pflege-charta.de können sich ab sofort Institutionen, Verbände und Einzelpersonen informieren, die Charta symbolisch zeichnen und gleichzeitig deutlich machen, wie sie selbst die Charta umsetzen.

Bei der Charta handelt es sich um einen Rechtekatalog und Leitfaden, der Kriterien menschenwürdiger Hilfe und Pflege definiert. Er fasst Grund- und Sozialrechte zusammen und gibt Impulse dafür, wie diese Rechte bezogen auf die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen angewendet werden können. Mit der Verbreitung der Charta wird angestrebt, dass sie in Deutschland die Basis für die Ausgestaltung menschenwürdiger Pflege darstellt. Neben einer Präambel besteht die Charta aus 8 Artikeln, die im Einzelnen ausgeführt werden. Zusammengefasst hat danach jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch das
• Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können
• Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden
• Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre
• Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung
• Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung
• Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhaber am gesellschaftlichen Leben
• Recht, seiner Kultur- und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben
• Recht, in Würde zu sterben.

Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des „Runden Tisches Pflege“ der von 2003 bis 2005 von den damals zuständigen Bundesressorts einberufen wurde, um die Lebenssituation hilfe und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Rund 200 Experten aus allen Verantwortungsbereichen der Altenpflege beteiligten sich. In Arbeitsgruppen wurden bis Herbst 2005 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der häuslichen und stationären Pflege und zum Bürokratieabbau erarbeitet und als zentrale Maßnahme eine Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen formuliert.

Im Januar 2007 wurde vom BMFSFJ die Leitstelle Altenpflege am Deutschen Zentrum für Alterfragen eingerichtet, um Qualitätsverbesserungen in der Altenhilfe und –pflege zu unterstützen. Die Leitstelle Altenpflege arbeitet an der Verbreitung und Umsetzung der Charta, begleitet eine Kampagne zur offensiven Propagierung des Berufsfelds Altenpflege und bemüht sich um die Weiterentwicklung von Vernetzungsstrukturen für die Altenpflege.

Az.: III 874

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