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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 185/2004 vom 16.02.2004
Chipkartenformat für Kfz-Zulassungsdokumente
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hat darüber informiert, dass die Einführung von KfZ-Zulassungs-dokumenten in Papierform als auch im Chipkartenformat erst ab dem 15. Januar 2005 erfolgen soll, nicht schon ab dem 15. Januar 2004.
Die EU-Richtlinie 1999/37/EG des Rates sah vor, dass sie bis zum 15. Januar 2004 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein sollte. Dieses Datum wurde durch die Richtlinie 2003/127/EG der Kommission auf den 15. Januar 2005 verschoben. Der Bund wird die deutsche Verordnung zur Umsetzung daher erst zum 15. Januar 2005 in Kraft treten lassen, damit die Beteiligten mehr Vorbereitungszeit gewinnen. Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Regeln zur KfZ-Zulassung in Papierform soll davon unbetroffen bleiben. Das Verordnungsverfahren soll im Zweiten Quartal 2004 abgeschlossen werden.
Az.: III 152 - 00