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StGB NRW-Mitteilung 167/2020 vom 13.03.2020
Corona-Maßnahmenpaket der Landesregierung
Die Landesregierung hat am 13.03.2020 Folgendes mitgeteilt:
Das Landeskabinett hat am Freitagmorgen, 13. März 2020, getagt. Gegenstand der außerordentlichen Beratungen waren Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen. Ministerpräsident Armin Laschet hatte am Vortag im Bundeskanzleramt an Gesprächen mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz intensiv über die Verlangsamung und Eindämmung der Ausbreitung des Virus beraten.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen steht vor einer großen und ernsten Bewährungsprobe. Die Landesregierung handelt entschieden und konsequent. Zugleich ist aber auch klar: Diese Krise erfordert einen besonderen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Jetzt geht es darum, dass wir alle zusammenhalten, um die weitere Verbreitung möglichst zu verlangsamen, krankheitsanfällige Menschen zu schützen und Leben zu retten.“
Leitlinie für die Entscheidungen der Landesregierung war es, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren, um so die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Experten rechnen damit, dass sich in den nächsten ein bis zwei Jahren rund 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung mit dem Corona-Virus infizieren, und zwar in Wellen. Wichtigstes Ziel ist es, die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen und Zeit zu gewinnen, um Medikamente und Impfstoffe produzieren zu können und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen nicht zum Erliegen kommt und die Arbeitsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gesichert bleibt.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung schränken wir den Lebensalltag vieler Menschen ein. Ich werbe um Ihr Verständnis und Ihre Solidarität, weil nur so wir diese Bewährungsprobe bewältigt bekommen. Meine Bitte an die Menschen in Nordrhein-Westfalen ist: Reduzieren Sie in den kommenden Wochen soziale Kontakte, befolgen Sie die Verhaltensregeln des RKI und zeigen Sie sich solidarisch mit Ihren Mitmenschen!“
Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:
Grundschulen und weiterführende Schulen:
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien ab sofort ab Montag bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Schulen werden aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können.
Kinderbetreuung:
Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.
Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:
- für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
- für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.
Die Landesregierung stimmt sich bei der Schließung der Kindestagesbetreuungseinrichtungen eng mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden ab.
Hochschulen:
Nach Abstimmung mit den Landesrektorenkonferenzen wird der Vorlesungsbeginn des Sommersemesters 2020 in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Osterferien verschoben. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft wurde bereits herausgegeben.
Kultureinrichtungen:
Die landeseigenen Kultureinrichtungen (Schauspielhaus Düsseldorf, Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Kunsthaus NRW Kornelimünster) bleiben ab sofort und zunächst bis einschließlich 19. April für die Öffentlichkeit geschlossen.
Weitere Maßnahmen:
Veranstaltungen auch mit weniger als 1.000 Teilnehmern sollen abgesagt werden, wenn sie nicht notwendig sind. Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern werden auf das Notwendigste eingeschränkt. Hierzu wird der Gesundheitsminister noch heute einen Erlass rausgeben. Mit Messen und Messebetreibern, die die Folgen der Krise aktuell besonders spüren, steht die Landesregierung in Kontakt.
Krisenstrukturen im Land:
Zur Abstimmung aller Maßnahmen der Landesregierung mit zuständigen Behörden und Stellen in Nordrhein-Westfalen ist im Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales bereits seit geraumer Zeit ein Corona-Lagezentrum eingerichtet worden, das seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen wird. Zusätzlich wird zur weiteren Unterstützung und Abstimmung mit dem Bund unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Nathanael Liminski, ein „Krisenkoordinationsrat Corona“ eingerichtet, dem alle Staatssekretärinnen und Staatsekretäre der Landesregierung angehören.
Landesverwaltung:
Die Landesverwaltung wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Arbeitsfähigkeit voll gewährleistet bleibt. In Ministerien und Behörden soll dort, wo es möglich ist, mehr mobil gearbeitet werden. Die Entscheidung hierzu liegt bei den Ressortchefs.
Die Mitgliedskommunen des StGB NRW werden kurzfristig weitergehend informiert.
Az.: 15.1.2-007/001 fa