Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 331/2020 vom 07.04.2020

Corona-Viren im Abwasserstrom

Die DWA hat mit Presseinformation 13/2020 vom 01.04.2020 darauf hingewiesen, dass nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung kein besonderes Übertragungsrisiko bezogen auf SARS-CoV-2 (Corona-Virus) über den Abwasserpfad gegeben ist. Der Corona-Virus ist nach Aussage des Virologen Christian Drosten (Berliner Charite‘) zwar im menschlichen Stuhl sehr gut nachweisbar und eignet sich damit gut für diagnostische Informationen. Es handelt sich dabei aber um kein infektiöses Virus. Laut Drosten wurde einem Forschungsteam eine entsprechende Probe auf Zellkulturen gegeben, um zu prüfen, ob das Virus lebend anwächst, was nicht der Fall war.

Irritationen waren dadurch aufgetreten, weil in der Zeitung „Welt“ am 31.03.2020 darüber berichtet worden war, dass genetisches Material des Corona-Virus auf der Kläranlage der niederländischen Kommune Amersfoort im Abwasser nachgewiesen worden ist. Die DWA stellt deshalb ausdrücklich klar, dass sowohl aufgrund des vorhandenen und bewährten Arbeitsschutzes in der Abwasserwirtschaft als auch aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes keine erhöhte Infektionsgefahr über den Abwasserpfad besteht. Gleichwohl sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere das TRBA 220 (Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen) einzuhalten. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass persönliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel für die sichere und systemrelevante, Abwasserentsorgung verfügbar sind.

Ebenso bleibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA – www.baua.de)  bei ihrer bislang veröffentlichten Einschätzung (Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten außerhalb von Gesundheits­wesen, Laboren und Sozialwesen – Antwort auf Frage 7 – Stand: 18.03.2020), dass von einer Gefährdung für Beschäftigte in abwassertechnischen Anlagen in Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2 laut aktueller Datenlage nicht auszugehen ist, weil die Krankheit in einem direkten Kontakt mit der erkrankten Person durch Tröpfen- oder Schmierinfektion übertragen wird. Dennoch sollten – so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Schutzmaßnahmen, wie in der TBRA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ beachtet werden.

Az.: 24.1.1 qu

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