Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 255/2003 vom 06.03.2003

Cross-Border-Leasing

In dem Mitteilungsbeitrag Nr. 239/2003 hatten wir über eine Mitteilung des Europäischen Wirtschaftsdienstes (EUWID) vom 18.02.2003 berichtet, wonach sich das US-Finanzministerium in einem Erlass vom November 2002 gegen das US-Cross-Border-Leasing ausgesprochen hat. In der aktuellen Ausgabe des Europäischen Wirtschaftsdienstes vom 04.03.2003 wird diese Aussage zurückgenommen. Die Stellungnahme des US-Finanzministeriums beziehe sich ausschließlich auf sog. Lease-in-/Lease-out-Verfahren. In Deutschland würden aber seit 1999 nur noch US-Lease-Service-Contracts abgeschlossen, die steuerrechtlich einer anderen Beurteilung unterlägen.

Unabhängig davon ist allerdings festzustellen, dass anscheinend in den Vereinigten Staaten auch die Zulässigkeit der derzeit praktizierten Modelle konträr diskutiert wird.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Geschäftsstelle ihre in der Mitteilungsnotiz Nr. 239/2002 sowie im Schnellbrief Nr. 8 vom 20.01.2003 ausgesprochene Empfehlung, US-Leasingverträge nur dann abzuschließen, wenn das Risiko zukünftiger Steuerrechtsänderungen nicht zu Lasten der Kommune als Vertragspartnerin ausgestaltet wird.

Az.: 810-05

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