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StGB NRW-Mitteilung 796/2003 vom 25.09.2003
Daten zur Sozialhilfe 2002
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes erhielten am Jahresende 2002 in Deutschland rd. 2,76 Mio. Personen in 1,44 Mio. Haushalten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (=sog. "Sozialhilfe im engeren Sinne"). Das waren 2,2 % mehr als im Vorjahr. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt dient der Deckung des Grundbedarfs vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung (sog. "soziokulturelles Existenzminimum").
Die Sozialhilfequote (Anteil der Hilfebezieher an der jeweiligen Bevölkerung) lag zum Jahresende 2002 - wie im Vorjahr - auf Bundesebene bei 3,3 %. Für die Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch verschiedene Bevölkerungsgruppen ergaben sich dabei folgende Zusammehänge:
Kinder (unter 18 Jahren) gehören mit einer Sozialhilfequote von 6,6 % relativ häufiger zu den Sozialhilfeempfängern als ältere Menschen (65 Jahre und älter), deren Quote 1,3 % beträgt.
Frauen beanspruchen mit einer Quote von 3,7 % relativ häufiger Sozialhilfe als Männer (3,0 %).
Ausländer haben mit 8,4 % eine deutlich höhere Sozialhilfequote als Deutsche (2,9 %).
Insgesamt wurden im Jahr 2002 in Deutschland brutto 24,7 Mrd. Euro für Gesamtleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (d.h. für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Hilfe in besonderen Lebenslagen) ausgegeben. 3,0 % mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,7 Mrd. Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, beliefen sich die Sozialhilfeausgaben netto auf 21,9 Mrd. Euro (+ 3,3 % gegenüber 2001).
Die Kommunen haben dabei im Jahr 2002 für die Hilfe zum Lebensunterhalt netto 8,8 Mrd. Euro ausgegeben (+2,8 % gegenüber dem Jahr 2001).
Die Nettoausgaben für die Hilfe in besonderen Lebenslagen stiegen im Jahr 2002 auf 13,2 Mrd. Euro (+3,7 % gegenüber dem Vorjahr). Darunter sind insbesondere die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen mit 9,1 Mrd. Euro (+ 3,4 %) und die Leistungen für Pflegebedürftige, die sog. "Hilfe zur Pflege", mit insgesamt 2,4 Mrd. Euro (+ 3,1 %) sowie die Hilfe bei Krankheit mit 1,3 Mrd. Euro (+ 6,8 %) von Bedeutung.
Az.: III 806 - 3