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StGB NRW-Mitteilung 152/2017 vom 03.02.2017
Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat einen Erlass herausgeben, nach dem der Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden nach § 90b AufenthG im Jahr 2017 in der Zeit vom 01. Februar 2017 bis 01. Juni 2017 durchgeführt werden und abgeschlossen sein muss. Daneben enthält der Erlass nähere Hinweise zum genauen Ablauf des Datenabgleichs. Der Erlass ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebots unter Rubrik "Fachinfo und Service/ Fachgebiet/ Recht und Verfassung/ Melderecht" abrufbar.
Az.: 18.0.5-004/001