Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 556/2007 vom 30.07.2007

Datenbank der Informationspflichten aus Bundesrecht

Die Bundesregierung hat eine Datenbank mit sämtlichen Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten ins Internet gestellt, die nach geltendem Bundes- und Europarecht für Wirtschaftsunternehmen bestehen. Eine Reihe dieser Pflichten trifft auch die Städte und Gemeinden.

Im Herbst letzten Jahres hat die Bundesregierung damit begonnen, die im Bundesrecht bestehenden Informationspflichten, denen Unternehmen nachkommen müssen, zusammenzustellen. Dabei hat sich gezeigt, dass im gesamten Bundes- und Europarecht rund 11.000 Informationspflichten bestehen, die Unternehmen verpflichten, Anträge und Formulare auszufüllen, Nachweise zu geben oder Dokumentationen zu führen. Von der Verpflichtung, diesen Informationspflichten nachzukommen, sind auch Städte und Gemeinden in vielen Fällen betroffen. Zum Beispiel wenn sie als Arbeitgeber oder als Einrichtungsträger auftreten.

Die Informationspflichten sind nun erstmals in eine Datenbank eingepflegt worden, die durch die Öffentlichkeit benutzt werden kann. Die Datenbank ist unter der Internetadresse www.bundesregierung.de/informationspflichten einsehbar.

Az.: III 450-30

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