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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 684/2008 vom 06.11.2008
Datenlieferungspflicht für Zensus 2011
Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat in der Sitzung des Kooperationsausschusses Allgemeine Informationsverarbeitung NRW mitgeteilt, dass es im Rahmen der Zensusvorbereitung zum Stichtag 01.04.2009 Daten nach § 10 Abs. 2 ZensVorbG 2011 (Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen) grundsätzlich nur von den Grundsteuerstellen abfragen will. Im Übrigen verweit die Geschäftsstelle des StGB NRW auf seinen Schnellbrief Nr. 130/2007 und die StGB NRW- Mitteilung 626/2008 sowie die StGB NRW- Mitteilung 2/2008.
Az.: I/2 050-24