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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 594/2003 vom 16.07.2003
Datenschutz bei Homepages
Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist in seinem Jahresbericht 2002 (BT DrS. 15/88, S. 39) auf einen Webdienst hin, der automatisiert eine Datenschutzprüfung von Internetseiten vornimmt. Das von der FH Bonn-Rhein-Sieg entwickelte Programm SaD, das kostenlos für Behörden zur Verfügung steht, wird über die Internetseite sad.inf.fh-rhein-sieg.de aufgerufen. Die Ergebnisse der Prüfung gegen die Vorgaben aus dem Teledienstegesetz, dem Teledienstedatenschutzgesetz, dem Fernabsatzgesetz u.a. werden dann per E-Mail mitgeteilt.
Az.: G/3 800-10