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StGB NRW-Mitteilung 246/1999 vom 20.04.1999
Datenschutzbericht 1999
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen hat ihren 14. Datenschutzbericht für die Zeit vom 01.01.1997 bis zum 31.12.1998 herausgegeben. Neben Ausführungen zu technischen und rechtlichen Aspekten der Medienentwicklung werden in den einzelnen Kapiteln besondere Problemlagen zum Datenschutzrecht erläutert. Für die Kommunen dürften die Kapitel zur Problematik "Bürgerämter und Datenschutz", "Sozialbereich", "Öffentlicher Dienst" und "Verkehr, Wirtschaft und öffentliche Unternehmen" von besonderem Interesse sein.
In dem Datenschutzbericht 1999 wird die Beschreibung der Einzelfälle, die aus Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder aus Anfragen öffentlicher Stellen entstehen, wie schon im vergangenen Jahr nochmals reduziert zugunsten von Fragestellungen mit größerer Allgemeingültigkeit und von neueren Entwicklungstendenzen. Dies bedeutet, daß zu den einzelnen Problembereichen nützliche Handlungsempfehlungen für die Praxis an die Hand gegeben werden.
Der Datenschutzbericht kann bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Reichsstraße 43, 40217 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/3842410, e-mail: datenschutz@mail.lfd.nrw.de, mailbox@mail.lfd.nrw.de angefordert werden.
Die Broschüre kann ferner unter www.lfd.nrw.de oder www.nordrhein-westfalen.datenschutz.de abgerufen werden.
Az.: I/2 038-02-6