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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 190/2008 vom 12.03.2008
Datenschutzbericht NRW 2007 vorgelegt
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) hat ihren 18. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht vorgestellt. Dieser schildert die Entwicklungen der Jahre 2005 und 2006 in diesen Rechtsgebieten. Aus kommunaler Sicht dürften der Verweis auf die Sonderveröffentlichung der LDI NRW zur Videoüberwachung an Schulen und die Hinweise zum Umgang mit Schufa-Auskünften im Zusammenhang mit § 68 Aufenthaltsgesetz von Bedeutung sein. Hinsichtlich der elektronischen einfachen Melderegisterauskünfte regt die LDI umfassendere Hinweise der Städte und Gemeinden auf die Widerspruchsmöglichkeiten an. Weiterhin moniert sie, dass unnötigerweise personenbezogene Daten aus Bürgerschreiben, aber auch von Mandatsträgern seitens Kommunen im Internet ohne ausreichende rechtlichen Grundlage veröffentlicht würden.
Der Bericht ist über die Homepage der LDI unter www.ldi.nrw.de abrufbar.
Az.: I/2 038-02-3