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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 666/2013 vom 11.09.2013
De-Mail-Versand durchgängig zu verschlüsseln
Die Mentana-Claimsoft GmbH bietet ihren De-Mail-Kunden eine optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zusätzlich zur Transportverschlüsselung an. Damit können De-Mail-Nutzer/innen selbst entscheiden, auf welche Weise sie ihre digitale Post sicher verschicken. Die De-Mail-Technologie war vielfach kritisiert worden, weil sie keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht. Grund war die Notwendigkeit, die Mails auf dem Versandweg auf Computerviren und andere Störsoftware zu überprüfen. Dafür wird die Mail einmal kopiert, entschlüsselt und gescannt. Werden keine Viren festgestellt, wird die Kopie gelöscht und die Originalmail an den Empfänger weitergeleitet.
Mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jedoch verschlüsselt der oder die Absendende die De-Mail mit den Anlagen selbst, und erst der oder die Empfangende kann sie wieder entschlüsseln. Damit - so Mentana Claimsoft - sei allerdings der gesetzlich vorgesehene Virencheck ausgeschlossen. Denn der Schlüssel zum Öffnen des De-Mail Dokuments liegt dann ausschließlich bei der empfangenden Stelle. Nutzer/innen der De-Mail-Technik müssten sich zwischen den Versandoptionen entscheiden. Grundsätzlich kann bereits heute jede(r) Nutzende eine De-Mail selbst mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen. Die Verfahren sind aber vergleichsweise aufwändig und technisch komplex, sodass sie in der Praxis vergleichsweise selten Anwendung finden.
Az.: I/3 086-03