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StGB NRW-Mitteilung 49/2015 vom 13.01.2015
Defizit der Sozialversicherung 1. bis 3. Quartal 2014
In den ersten drei Quartalen 2014 verzeichnete die Sozialversicherung ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit — in Abgrenzung der Finanzstatistiken — von 3,6 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das Defizit damit um 0,5 Milliarden Euro unter dem des entsprechenden Vorjahreszeitraums.
Die Einnahmen der Sozialversicherung summierten sich im 1. bis 3. Quartal 2014 auf 407,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 3,2 %. Die Ausgaben stiegen um 3,0 % auf 410,9 Milliarden Euro. Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte, die soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (einschließlich deren Versorgungsfonds).
Im 1. bis 3. Quartal 2014 erhöhten sich die Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung um 3,4 % auf 197,1 Milliarden Euro. Sie beruhen zu mehr als zwei Dritteln auf Beitragseinnahmen, die in den ersten drei Quartalen 2014 um 3,9 % auf 137,5 Milliarden Euro stiegen. Die Ausgaben lagen mit 196,2 Milliarden Euro um 1,5 % über dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Daraus ergibt sich für die allgemeine Rentenversicherung im 1. bis 3. Quartal 2014 ein Finanzierungsüberschuss von knapp einer Milliarde Euro, nach einem Finanzierungsdefizit von 2,6 Milliarden Euro im 1. bis 3. Quartal 2013.
Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds beliefen sich im 1. bis 3. Quartal 2014 auf 150,1 Milliarden Euro. Trotz weiterer Absenkung des Zuschusses des Bundes an den Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtwirtschaftliche Aufgaben lagen die Einnahmen um 3,0 % über denen des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Die Ausgabenerhöhung um 5,7 % auf 155,1 Milliarden Euro war vor allem durch Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen, freiwillige Leistungen sowie stark gestiegene Arzneimittelausgaben bedingt. Damit wies die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds im 1. bis 3. Quartal 2014 ein Finanzierungsdefizit von 5,0 Milliarden Euro auf. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte das Defizit noch bei 1,1 Milliarden Euro gelegen.
Von Januar bis September 2014 lagen die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit bei 24,8 Milliarden Euro. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ergibt sich eine Zunahme um 3,1 %. Zu einer Entlastung der Ausgabenseite trugen rückläufige Ausgaben für das Insolvenzgeld und die aktive Arbeitsförderung bei, wodurch die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt um 0,5 % auf 24,7 Milliarden Euro sanken. Für die Bundesagentur für Arbeit ergab sich daraus im Berichtszeitraum ein Finanzierungsüberschuss von 0,1 Milliarden Euro, während sie im 1. bis 3. Quartal 2013 ein Finanzierungsdefizit von 0,7 Milliarden Euro aufgewiesen hatte.
Die Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung glichen sich in den ersten drei Quartalen 2014 aus. Sie beliefen sich jeweils auf 19,0 Milliarden Euro. Die Einnahmen stiegen im Vorjahresvergleich um 3,6 %, die Ausgaben um 4,6 %. Im 1. bis 3. Quartal 2013 hatte die soziale Pflegeversicherung noch einen geringen Finanzierungsüberschuss von 0,2 Milliarden Euro aufgewiesen. Wegen der starken unterjährigen Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben können anhand der Daten des 1. bis 3. Quartals 2014 noch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis 2014 gezogen werden.
Az.: III 806-3