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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 503/2017 vom 18.08.2017
DEKRA-Umfrage zu Verkehrsüberwachung
Im Auftrag der DEKRA hat das Institut forsa eine repräsentative Umfrage zu Strafen im Zuge von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Das Ergebnis: 80 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten grundsätzlich härtere Strafen für Verkehrssünder. So sind etwa acht von zehn befragten Personen (81 Prozent) der Meinung, dass bei gefährlichen Verkehrsverstößen schneller als bisher Fahrverbote verhängt oder Führerscheine eingezogen werden sollten.
Ähnlich verhält es sich mit der Forderung nach mehr Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen. So sprechen sich rund zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten für mehr Kontrollen aus, wenn diese an gefährlichen Stellen wie vor Schulen und Kindergärten oder an Unfallschwerpunkten stattfinden. Zwar ist nur eine Minderheit (27 Prozent) dafür, dass flächendeckend mehr kontrolliert und geblitzt wird, aber nur 5 Prozent sind komplett gegen mehr Kontrollen.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und Verkehrspsychologen sehen in der flächendeckenden und intensiveren Verkehrsüberwachung hingegen einen unverzichtbaren Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es gibt aus verkehrspsychologischer Sicht einen Zusammenhang zwischen Überwachung und Verhaltensbeeinflussung, da für Verhaltensänderungen keine wirksamere Maßnahme als Überwachung existiert. Zudem müssten die Strafen in Deutschland angehoben werden. Zu den Forderungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates gehört daher,
- die Verkehrsüberwachung am Leitbild der Vision Zero auszurichten und schwerpunktmäßig auf die Hauptrisikogruppen und jeweiligen Hauptunfallursachen zu konzentrieren,
- die Überwachung möglichst flächendeckend und für den Einzelnen nicht kalkulierbar zu gestalten,
- die Anzahl allgemeiner Verkehrskontrollen, wo nötig, erheblich zu erhöhen,
- die Zusammenarbeit zwischen Polizeibeamten und kommunalen Mitarbeitern in der Verkehrsüberwachung sowie die öffentliche Darstellung der Zusammenarbeit zu intensivieren.
Der Wortlaut und volle Umfang des Beschlusses ist von der Homepage des DVR herunterzuladen unter www.dvr.de/dvr/beschluesse/re_verkehrsueberwachung.htm .
Az.: 33.0-003/002