Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 535/2020 vom 04.08.2020

Der Inklusionsscheck NRW ist da!

Seit kurzem gibt es ein neues Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Unterstützung der Inklusion vor Ort: den Inklusionsscheck NRW.

Mit dem Inklusionsscheck NRW will die Landesregierung Inklusion sichtbar und erlebbar machen. Es soll örtliche Initiativen bei der Umsetzung konkreter und inklusiver Aktivitäten unterstützen, sodass Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen möglich wird.

Bei diesen Aktivitäten kann es sich zum Beispiel um inklusive Veranstaltungen handeln, bei denen Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden können, um ein inklusives Vorhaben Ihrer Kirchengemeinde, um auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen noch stärker in das Gemeindeleben einbeziehen zu können, um Informationen in leichter Sprache für Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten oder um die Erstellung einer barrierefreien Internetseite. Gerade in dieser Corona-bedingt besonderen Zeit bietet sich mit dieser Landesförderung die Möglichkeit, digitale Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion auf den Weg zu bringen.

Für die Förderungen aus dem Inklusionsscheck NRW stellt die Landesregierung in diesem Jahr 300-mal 2.000 € für inklusive Aktivitäten von Vereinen, Organisationen und Initiativen zur Verfügung.

Die Fördermittel können ab sofort unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden.

(Quelle: MAGS NRW)

Az.: 35.0.15-001/006

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