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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 219/2023 vom 06.03.2023
Destatis: Flächenverbrauch hat leicht zugenommen
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland im vierjährigen Mittel der Jahre 2018 bis 2021 durchschnittlich um 55 Hektar pro Tag gewachsen. Dies bedeutet einen leichten Zuwachs im Vergleich zum Vorzeitraum 2017 bis 2020. Dort betrug der Wert 54 Hektar pro Tag.
Innerhalb der Siedlungsfläche (ohne Abbauland) wuchsen vor allem die Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen 2021 und 2020 stärker als in den Vorjahren. 2021 betrug die Zunahme dieser Flächen 39 Hektar pro Tag, 2020 waren es 40 Hektar pro Tag. Eine Ursache für die Zunahme dieser Flächen dürfte in der starken Bautätigkeit liegen. Der Zuwachs bei den Sport-, Freizeit und Erholungs- sowie Friedhofsflächen zeigte sich im Vierjahreszeitraum seit 2018 weitestgehend konstant und wies 2021 täglich 11 Hektar auf. Die Verkehrsfläche legte knapp 8 Hektar pro Tag zu.
Ziel der Bundesregierung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt. Das heißt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke erschlossen werden.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist die Senkung des Flächenverbrauchs ein wichtiges Ziel. Während der Flächenverbrauch im Jahr 2000 noch bei über 120 Hektar pro Tag lag, liegt er nunmehr bei 55 Hektar pro Tag. Durch eine weitergehende Begrenzung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2030 können die Böden nicht nur durchlässiger für Niederschläge bleiben und damit bei zunehmenden Starkregenereignissen das Wasser besser aufnehmen, sondern auch dem Erhalt der Biodiversität dienen.
Daher gilt seit vielen Jahren in der kommunalen Planung der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Diesen Grundsatz gilt es auch mit Blick auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu beachten. Zur Erreichung der Wohnungsbauziele müssen daher – neben dem notwendigen Neubau – die Potenziale im Bestand besser genutzt werden, etwa durch Aufstockungen und Dachausbauten oder auch durch Umwandlungen von Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum, gerade in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen, gerade hinsichtlich der Umnutzung von Bestandsimmobilien, auf Optimierungspotentiale hin untersucht und ggf. angepasst werden.
Weitere Informationen sind abrufbar unter www.destatis.de.
Az.: 20.1.4.7-016/002 ste