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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 506/2020 vom 28.08.2020
Destatis-Zahlen zum Absinken der Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie die kassenmäßigen Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern in Deutschland kalender- und saisonbereinigt im Juli im Vergleich zum Vorkrisenmonat Februar dieses Jahres um 3 Prozent gesunken. Diese Steuereinnahmen werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Dazu gehören die Steuern vom Umsatz und vom Einkommen. Auch die Einnahmen aus Bundes- und Landessteuern sind um 7,5 Prozent beziehungsweise 5,5 Prozent zurückgegangen.
Nach zum Teil zweistelligen Rückgängen der bereinigten Einnahmen für Gemeinschaft-, Bundes- und Landessteuern im März und April (jeweils gegenüber Februar 2020) haben sich die Einnahmen im Juli 2020 deutlich erholt. Diese Entwicklung lässt sich auf wiedereröffnete Läden und Restaurants, aber auch auf nachgeholte Steuerzahlungen zurückführen, für die zuvor ein Aufschub gewährt worden war. Die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern stiegen im Juli im Vergleich zum Juni um 25 Prozent. Allerdings wurde das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht.
Bei den Gemeinschaftsteuern sanken im Juli 2020 insbesondere die Steuern vom Einkommen, dazu gehören unter anderem die Lohn- und die Körperschaftsteuer, im Vergleich zum Februar 2020 um 4,5 Prozent. Auch die Steuern vom Umsatz gingen um 0,9 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist vor allem auf die Entwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen (-18,2 Prozent), die einen Anteil von rund 25 Prozent an den Steuern vom Umsatz ausmacht.
Mit den Zahlen für den Monat Juli werden erstmals saison- und kalenderbereinigte Ergebnisse zu diesen Steuerarten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie veröffentlicht, sodass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die kassenmäßigen Steuereinnahmen aktuell dargestellt werden können. Mit der Saisonbereinigung werden Schwankungen, die jährlich in denselben Jahreszeiten in ähnlicher Intensität wiederkehren, aus den Zeitreihenwerten herausgerechnet – zum Beispiel die Auswirkungen von jahresüblichen Schwankungen durch die verschiedenen Zahlungsfristen der verschiedenen Steuerarten. So können die Entwicklungen im Kontext der Corona-Pandemie von diesen Schwankungen unterschieden werden.
Die vollständige Pressemitteilung vom 28.08.2020 kann auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de abgerufen werden.
Az.: 41.12.3-001/001 mu