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StGB NRW-Mitteilung 188/2019 vom 18.04.2019
Mehr Personen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Im Dezember 2018 bezogen in Deutschland knapp 1.079.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,9 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2017. Damals hatten rund 1.059.000 Personen Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten.
51,9 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2018 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2018 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 7 Monaten.
48,1 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein (Quelle: Destatis 130 v. 3. April 2019).
Az.: 37.0.1.1-002/001