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StGB NRW-Mitteilung 245/2004 vom 24.03.2004
Deutsche Kulturhauptstadt 2010
Die Geschäftsstelle hatte bereits in den Mitteilungen für den Monat März (lfd. Nr. 175/2004) über die Kulturhauptstadt Europas 2010 informiert. Die Geschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat in DStGB Aktuell vom 19. März 2004 auf folgendes hingewiesen:
Der Kulturausschuß des Europäischen Parlaments hat am 15.03.2004 den Vorschlag der EU-Kommission zur Einbeziehung der neuen EU-Mitgliedstaaten in die Gemeinschaftsaktion "Kulturhauptstadt Europas" unverändert angenommen hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß im Jahre 2010 eine deutsche Stadt den Titel Kulturhauptstadt Europas tragen wird, ist damit deutlich gestiegen.
Der jetzt auch vom Kulturausschuß des Europäischen Parlaments angenommene Vorschlag der EU-Kommission bestätigt die bereits im Jahr 1999 verabschiedete Reihenfolge der Länder zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas bis zum Jahr 2019. Zugleich wird sichergestellt werden, daß die Beitrittsländer ab dem Jahr 2009 in einem Tandemverfahren an dem Gemeinschaftsprogramm Kulturhauptstadt Europas teilnehmen können. Für das Jahr 2010 ist vorgesehen, daß Deutschland und Ungarn jeweils eine Kulturhauptstadt Europas stellen.
Der vom Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport des Europäischen Parlaments Michel Rocard, MdEP eingebrachte Änderungsantrag, der zu einer Gefährdung der deutschen Kulturhauptstadt Europas 2010 geführt hatte, wurde nach heftigen Protesten des Deutschen Kulturrates und der deutschen Bewerberstädte für die Kulturhauptstadt 2010 abgelehnt. Rocard hatte vorgeschlagen, zunächst nur noch Kulturhauptstädte Europas bis zum Jahr 2008 zu benennen. Die restlichen Benennungen, so auch die deutsche, sollten gestrichen werden und nach einem neuen Verfahren vergeben werden. Die deutsche Setzung für 2010 wäre damit aufgehoben gewesen.
Die 17 deutschen Bewerberstädte für die Kulturhauptstadt Europas 2010 (Augsburg, Bamberg, Braunschweig, Bremen, Dessau/Wittenberg, Essen, Görlitz, Halle, Karlsruhe, Kassel, Köln, Kreis Lippe, Lübeck, Münster, Osnabrück, Potsdam, Regensburg) begrüßten diese Entscheidung. Voraussichtlich noch im März dieses Jahres wird das Europäische Parlament dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen. Der Europäische Rat hatte bereits im Vorfeld seine Zustimmung zu dem Kommissionsvorschlag deutlich gemacht. Damit können die deutschen Bewerberstädte nun fast sicher davon ausgehen, daß eine deutsche Stadt 2010 Europäische Kulturhauptstadt wird.
Durch die Entscheidung des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments wurde der im Jahr 1999 zwischen dem Bundesrat, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt einvernehmlich festgelegte Zeitplan des Bewerbungsverfahrens wieder möglich. Nach der Vereinbarung sollen bis Ende März 2004 die Bewerbungen der Städte bei den Kulturressorts der Länder eingehen, bis Ende Juni 2004 leiten die Länder die Bewerbungen an das Auswärtige Amt weiter. Im 3. Quartal 2004 übermittelt das Auswärtige Amt die Bewerbungen mit der Bitte um Stellungnahme an den Bundesrat, die dieser bis Ende Juni 2005 wiederum dem Auswärtigen Amt zukommen läßt. Ende September 2005 teilt das Auswärtige Amt den Gremien der EU die deutsche(n) Bewerbung(en) mit, wobei die Gremien der Europäischen Union auch über die Stellungnahme des Bundesrates unterrichtet werden.
Az.: IV/2-423-2