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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 508/2017 vom 26.07.2017
Deutsche Umwelthilfe für Diesel-Fahrverbote in Stuttgart
Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart versucht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass das Land Baden-Württemberg in den Luftreinhalteplan für die Region Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen muss. Das Land hingegen schlägt vor, alte Dieselfahrzeuge nachzurüsten, um auf diese Weise die Grenzwerte künftig einzuhalten.
Die DUH hat in der mündlichen Verhandlung vor dem VG Stuttgart am 19.07.2017 begehrt, verpflichtende Dieselfahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen im Luftreinhalteplan für die Region Stuttgart festzuschreiben. Die Landesregierung tritt dem Ansinnen mit dem alternativen Vorschlag entgegen, auch über eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die einige Autohersteller in Aussicht gestellt hätten, könne eine sauberere Luft in Stuttgart erreicht werden.
Der Messpunkt „Am Neckartor“ gehört bundesweit zu den Stellen, an denen die höchsten Überschreitungen des Grenzwerts für Stickoxid gemessen werden. Hinzu kommt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart durch ihre besondere Kessellage ohnehin mit schlechter Luft zu kämpfen hat. Baden-Württemberg hatte als erstes Bundesland Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Aussicht gestellt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Entscheidung der Landesregierung Baden-Württemberg hat sich die Autoindustrie nunmehr dazu bereiterklärt, Anfang August mit der Bundesregierung über eine bundesweite Nachrüstlösung von Dieselfahrzeugen zu verhandeln.
Das VG Stuttgart muss nun entscheiden, ob der von der Landesregierung vorgelegte Plan hinreichende Maßnahmen enthält, um künftig Grenzwertüberschreitung zu vermeiden, oder ob künftig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gelten.
Az.: 33.1.5.2-001/002