Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 223/2014 vom 28.02.2014

Deutscher Bürgerpreis 2014 ausgelobt

Unter dem Motto „Vielfalt fördern - Gemeinschaft leben!“ werden freiwillig engagierte Personen, Projekte und Unternehmer gesucht, die mit ihrem freiwilligen Engagement den Gemeinschaftssinn stärken und das Miteinander verbessern. Deutschlands größter bundesweiter Ehrenamtspreis lobt dafür Preisgelder im Wert von insgesamt rund 400 000 Euro aus. Bewerben kann sich jeder, dessen bürgerschaftliches Engagement Integration und Inklusion, Toleranz und Akzeptanz fördert und Menschen verbindet.

In den Kategorien U21, Alltagshelden und Engagierte Unternehmer können sich Engagierte selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Für die Kategorie Lebenswerk ist ein Vorschlag durch Dritte erforderlich. Der Deutsche Bürgerpreis ist Deutschlands größter bundesweiter Ehrenamtspreis. Partner der Initiative sind der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, engagierte Bundestagsabgeordnete und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ruft alle Kommunen dazu auf, die Arbeit der Initiative zu unterstützen und daran mitwirken, bürgerschaftliches Engagement in Deutschland weiter zu stärken. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2014.

Deutschlands größter Ehrenamtspreis startet wieder durch: 2014 steht ganz im Zeichen von Teilhabe und Toleranz. Unter dem Motto „Vielfalt fördern — Gemeinschaft leben!“ würdigt der Deutsche Bürgerpreis Personen, Projekte und Unternehmer, die mit ihrem freiwilligen Engagement den Gemeinschaftssinn stärken und das Miteinander verbessern.

Ob unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen im Spiel sind, ob es um Alter, Krankheit, Behinderung, soziale Schwäche oder verschiedene sexuelle Identitäten geht: Bürgerschaftliches Engagement erweckt diese Vielfalt unserer Gesellschaft zum Leben. Es verbindet Menschen, fördert den Austausch und macht unsere Welt bunter und nachhaltiger. Die Initiative „für mich. für uns. für alle.“ möchte mit dem Deutschen Bürgerpreis 2014 jene Engagierten würdigen, die sich aktiv für Integration und Inklusion, für Toleranz und Akzeptanz vor Ort einsetzen.

Die Bewerbungsunterlagen finden Interessierte im Internet unter www.deutscher-buergerpreis.de. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2014. Die Gewinner des Deutschen Bürgerpreises werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung Ende des Jahres in Berlin gewürdigt. Die beteiligten Sparkassen und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband stellen bundesweit Geld- und Sachpreise in Höhe von mehr als 400 000 Euro zur Unterstützung der Projekte zur Verfügung.

Fünf Kategorien

Der Deutsche Bürgerpreis wird in fünf Kategorien verliehen. Bewerber bis 21 Jahre stehen in der Kategorie U21 im Fokus. Die Kategorie Alltagshelden richtet sich an vorbildlich engagierte Personen und Projekte unabhängig ihres Alters. Inhaber von Unternehmen, die persönlich Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen, können sich in der Kategorie Engagierte Unternehmer bewerben. Der Preis in der Kategorie Lebenswerk wird für mindestens 25 Jahre bürgerschaftliches Engagement verliehen. Darüber hinaus wird mit dem „Video Award“ ein Online-Publikumspreis ausgelobt.

Alle Kommunen sind aufgerufen die Arbeit der Initiative „für mich. für uns. für alle.“ zu unterstützen und daran mitwirken, bürgerschaftliches Engagement in Deutschland weiter zu stärken. Die Wettbewerbsmaterialien können dazu genutzt werden, um in der Region auf den Deutschen Bürgerpreis aufmerksam zu machen oder bekannte engagierte Bürger und bürgerschaftliche Projekte für die Auszeichnung vorzuschlagen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, wenn sich Kommunen aktiv an der Initiative beteiligen, zum Beispiel als Partner einer lokalen Initiative. Genaue Informationen zur Initiative „für mich. für uns. für alle.“ sowie die Bewerbungsunterlagen für den Deutschen Bürgerpreis 2013 können beim Projektbüro Deutscher Bürgerpreis, Tel.: 030.44 03 87-64, E-Mail: info@deutscher-buergerpreis.de
oder im Internet auf www.deutscher-buergerpreis.de abgerufen werden. (Quelle: DStGB Aktuell vom 21. Februar 2014)

Az.: III/2

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