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StGB NRW-Mitteilung 231/2019 vom 08.05.2019
Feuerwehrverband zu Anforderungen durch höhere Waldbrandgefahr
Das Risiko von Wald- und Grasflächenbränden in Deutschland steigt. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat vor diesem Hintergrund darauf hingewiesen, dass die Feuerwehren gut für einen Gebäudebrand ausgerüstet seien, nicht jedoch für einen Brand im Freien. So fehle es an leichter Kleidung und die Tanklöschfahrzeuge seien oft zu schwer und nicht geländetauglich. Auch müsse die Ausbildung sich an die neue Gefahrenlage anpassen. Die Feuerwehren in Deutschland müssten auf mindestens zehn weitere Löschhubschrauber zugreifen können, um in der diesjährigen Waldbrandsaison adäquat auf Vegetationsbrände reagieren zu können.
Auch die Prävention müsse verbessert werden. Hier seien die Feuerwehren auf die Mitarbeit der Forstwirtschaft angewiesen. Wichtig seien mit Feuerwehrfahrzeugen befahrbare Waldbrandschneisen und ausgewiesene Löschteiche. Das brennbare Material auf dem Waldboden müsse begrenzt werden. Je höher sich etwa abgestorbene Äste oder umgefallene Bäume in einem bewirtschafteten Bereich türmen, umso wahrscheinlicher sei eine schnelle Brandausbreitung. Der DStGB steht in diesen Fragen in einem engen Austausch mit dem Feuerwehrverband.
Nach Auffassung des DFV wird es in der Zukunft mehr Großbrände geben, aber wohl keine verheerenden Brände wie in anderen Teilen Europas oder Nordamerikas. Zum einen sind die zusammenhängenden Waldgebiete vergleichsweise klein und Feuer können sich durch Straßen und Waldwege nur begrenzt ausbreiten. Auch sei die Bewirtschaftung der Wälder vergleichsweise intensiv. Das Netz von Wald- und Forstwegen sei ausgeprägt und erleichtere das Anfahren der Brandherde.
Die Forderungen nach speziellen Löschhubschraubern begründet der DFV zum einen damit, dass im Moment nur ein bestimmter Hubschraubertyp dazu geeignet sei, zum anderen mit dem derzeitigen Verfahren. So müssen die Feuerwehren Hubschrauber bei Bundeswehr oder Bundespolizei anfordern, die dann für diesen Einsatz bereitgestellt werden. Hier sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass keine Maschinen zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Maschinen werden primär für behördliche Zwecke verwendet und stehen nicht dauerhaft für die Brandbekämpfung in Bereitschaft.
Der DFV hat im vergangenen Herbst gemeinsam mit dem Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz eine Waldbrandkonferenz durchgeführt, in der die Lehren aus den Brandereignissen betrachtet wurden. Hierbei brachten sich unter anderem auch die Landesfeuerwehrverbände, das Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie die kommunalen Spitzenverbände ein. Ein Arbeitskreis befasst sich nun mit der Auswertung und der Entwicklung einer nationalen Waldbrandstrategie.
Über die Hälfte der Brände wird vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Der DFV gibt deshalb fünf Tipps zum Vermeiden von Bränden:
- Werfen Sie keine Zigaretten oder andere brennende Gegenstände in die Natur – erst recht nicht aus dem Fahrzeug! Schnell kommt es zu einem Böschungsbrand an Autobahnen und anderen Straßen.
- Lassen Sie niemals Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen auf trockenen Feldern oder Wiesen stehen. Es besteht die Gefahr, dass sich die Vegetation daran entzündet. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren (viele Pkw mit Otto-Motoren) künftig auch immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI. Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen auftreten.
- Beachten Sie auf jeden Fall das in vielen Wäldern geltende Rauchverbot!
- Grillen Sie in der Natur nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen. Respektieren Sie Verbote zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten Gebieten.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
(Quelle: DStGB Aktuell 1719 vom 26.04.2019)
Az.: 15.1.6-001/001