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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 89/1999 vom 05.02.1999
Deutscher Jugendhilfepreis 2000
Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) hat den Deutschen Jugendhilfepreis 2000 Hermine-Albers-Preis- unter dem Thema " Interkulturelle Jugendhilfe in Deutschland " ausgeschrieben.
Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe greift mit diesem Ausschreibungsthema eine fachliche sowie inhaltliche Herausforderung an die Jugendhilfe auf, die u.a. auch vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Debatte um die "multikulturelle Gesellschaft" und die "doppelte Staatsbürgerschaft" noch mehr an Bedeutung gewinnt. Rechtliche Basis für die "interkulturelle" Hilfen und Angebote in der Jugendhilfe bilden § 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - sowie Artikel 2 der UN-Kinderrrechtskonvention, der die Achtung der Kindesrechte und insbesondere ein Diskriminierungsverbot festschreibt.
Der Deutsche Jugendhilfepreis 2000 Hermine-Albers-Preis- besteht aus einer Geldsumme von maximal 8.000 DM. Der Preis wird von den Obersten Jugendbehörden der Länder gestiftet und vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe verliehen. Mit der Ausschreibung und Verleihung dieses Preises will die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe Personen, die im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien tätig sind, dazu anregen, an der Weiterentwicklung der Jugendhilfe mitzuwirken und dazu veröffentlichenswerte Arbeiten einzureichen.
Die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe bittet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin zu unterstützen, sich mit eigenen Arbeiten für den Deutschen Jugendhilfepreis zu bewerben. Einsendeschluß ist der 19. November 1999. Anfragen sind zu richten an: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Haager Weg 44, 53127 Bonn, Tel.: 0228/910240, Fax: 0228/9102466.
Az.: III 742