Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 2/2016 vom 20.01.2016

Deutscher Preis für Denkmalschutz 2016

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat auch für das Jahr 2016 den „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ ausgeschrieben. Der „Deutsche Preis für Denkmalschutz“ wird jährlich vergeben und ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. 

Der Preis wurde gestiftet, um Persönlichkeiten und Personengruppen auszuzeichnen, die sich in beispielhafter Weise für die Erhaltung des baulichen und archäologischen Erbes eingesetzt haben. Er gilt ferner auch für Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen, die in herausragenden Beiträgen auf die Probleme des Denkmalschutzes aufmerksam gemacht haben.  

Vorschläge für eine Auszeichnung mit dem „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ müssen jeweils in dreizehnfacher Ausfertigung (bitte inklusive beiliegender Deckblätter), bis zum 21. März 2016 eingereicht werden. Die Ausschreibung und weitere Einzelheiten können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.dnk.de .  

Der Deutsche Städte und Gemeindebund ist als Mitglied des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz vorschlagsberechtigt und hat seine Mitgliedsverbände um Vorschläge gebeten. Vorschläge können somit in der angegebenen Frist über die Geschäftsstelle des StGB NRW dem DStGB zugeleitet werden.

Az.: 19.2.6-002/001

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