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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 51/2024 vom 16.01.2024
Deutscher Preis für Denkmalschutz 2024
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat auch für das Jahr 2024 den „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ ausgeschrieben. Der Preis wird jährlich vergeben und ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Der „Deutsche Preis für Denkmalschutz“ wurde gestiftet, um Persönlichkeiten und Personengruppen oder gemeinnützige Vereine, die sich in beispielhafter Weise ehrenamtlich für die Erhaltung des baulichen und archäologischen Erbes eingesetzt haben, auszuzeichnen. Er gilt ferner auch für Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen, die in herausragenden Beiträgen auf die Probleme des Denkmalschutzes aufmerksam gemacht haben. Sollte ein Zusammenspiel aus beruflichem und ehrenamtlichem Engagement vorliegen, sollte auf Bitte des Komitees der jeweilige Anteil benannt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ausschreibungsfaltblatt für den Deutschen Preis für Denkmalschutz 2024. Dieses Infoblatt sowie auch einzureichende Deckblätter bzw. Formulare sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.deutscher-preis-denkmalschutz.de/ausschreibung/
Vorschläge für eine Auszeichnung mit dem „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ sind jeweils bis zum 15. März 2024 einzureichen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist als Mitglied des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz vorschlagsberechtigt und hat seine Mitgliedsverbände um Vorschläge gebeten. Vorschläge können somit in der angegebenen Frist über die Geschäftsstelle des StGB NRW dem DStGB zugeleitet werden.
Az.: 20.7.4-002/001 we