Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 10/2014 vom 13.01.2014

Deutscher Preis für Denkmalschutz

Das deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat auch für das Jahr 2014 den „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ ausgeschrieben. Mit dem Preis sollen Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich durch ihre Initiative um die Erhaltung des baulichen und archäologischen Erbes verdient gemacht haben. Der Preis gilt ferner für Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen, die in herausragenden Beiträgen auf die Probleme des Denkmalschutzes aufmerksam gemacht haben. Besonders hinzuweisen ist auf die noch junge Kategorie des Internetpreises, bei der Eigenbewerbungen möglich sind. 

Vorschläge für eine Auszeichnung mit dem Preis sind spätestens bis zum 31. März 2014 einzureichen. Die Ausschreibung und weitere Einzelheiten können auf der Homepage des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz: www.dnk.de abgerufen werden. Der Deutsche Städte und Gemeindebund ist als Mitglied des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz vorschlagsberechtigt und hat seine Mitgliedsverbände um Vorschläge gebeten. Vorschläge können somit in der angegebenen Frist über die Geschäftsstelle des StGB NRW dem DStGB zugeleitet werden.

Az.: I/2 681-29

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