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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 570/1996 vom 05.12.1996
Deutscher Sportbund: Sportvereine sichern kommunale Lebensqualität
Die 2. Bundeskonferenz Breitensport des Deutschen Sportbundes hat am 20./21. September 1996 eine Resolution unter dem Titel "Sportvereine sichern kommunale Lebensqualität" verabschiedet.
Der Deutsche Sportbund formuliert darin unter den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seine Einschätzung der Rolle der Sportvereine im kommunalpolitischen Umfeld. Dabei werden die Erwartungen an die Mitwirkung der Vereine ebenso wie die Erwartungen an die Förderung durch die Kommunen angesprochen.
Der Text der Resolution ist nachfolgend wiedergegeben:
"Sportvereine sichern Lebensqualität in den Kommunen. Sie bereichern das Leben in Gemeinden und Städten auf vielen Gebieten und entlasten die Kommune von personellen und finanziellen Aufwendungen. Gerade in Zeiten finanzieller Engpässe kann nur durch die flächendeckende, vielseitige und kostengünstige Arbeit der Sportvereine das wachsende Sportbedürfnis der Bevölkerung erfüllt werden. Die Kommunen haben ihrerseits insbesondere durch die Bereitstellung der Infrastruktur wesentlich zur Entwicklung des Sports in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen.
Der DSB empfiehlt den Sportvereinen
- ihre kommunalpolitische Rolle für Sport, Kultur, Gesundheit und Soziales selbstbewußt auszuschöpfen;
- gemeinsam ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung abzustimmen, zu wahren und zu bündeln;
- zur Kooperation mit anderen Trägern des organisierten gesellschaftlichen Lebens bereit zu sein;
- die aktuelle finanzielle Lage im kommunalen Haushalt zu berücksichtigen;
- kommunale Fördermittel sparsam und verantwortungsbewußt zu verwenden;
- durch eigene Leistungen zur Kosteneinsparung beizutragen.
Der DSB fordert deshalb für die Sportvereine von den Kommunen
- die Anerkennung ihrer unaustauschbaren Leistungen für die kommunale Lebensqualität und soziale Daseinsvorsorge;
- eine angemessene und mit anderen Bereichen kommunaler Aufgaben vergleichbare Förderung des Vereinssports;
- die gezielte Förderung insbesondere von Programmen des Sports, die der Jugendpflege, Gesundheitsförderung, Kulturarbeit und Sozialbetreuung dienen;
- die kostenfreie Bereitstellung von Sportanlagen für den regulären Sportbetrieb, insbesondere für den Jugendsport und spezifische soziale Aufgabenstellungen;
- die bedarfsgerechte Förderung von Bau und Unterhaltung vereinseigener Anlagen;
- Sicherung, Sanierung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Sportstätten."
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß der zuständige Ausschuß für Kultur, Schule und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sich auf seiner 48. Sitzung am 25./26. April 1996 in Brüssel u.a. auch mit der Frage der Entgelterhebung für die Nutzung von Sportstätten befaßt hat. Er hat hierzu folgenden Beschluß gefaßt:
Der Ausschuß für Kultur, Schule und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist der Auffassung, daß eine allgemeingültige Empfehlung für oder gegen die Erhebung von Entgelten für die Nutzung kommunaler Sportstätten nicht ausgesprochen werden kann. Vielmehr ist es Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltungsorgane, unter Berücksichtigung der Finanzsituation und der örtlichen Besonderheiten einerseits und der unbestreitbaren sozialen Bedeutung des Sports und seiner Träger andererseits eine verantwortbare Lösung zu finden.
Az.: II/1 390