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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 192/2010 vom 08.04.2010
Deutscher Tourismuspreis 2010
Der Deutsche Tourismusverband hat erneut den Wettbewerb für den Deutschen Tourismuspreis eröffnet. Mit dem Deutschen Tourismuspreis werden Angebote und Anbieter ausgezeichnet, die besonders innovativ sind und sich dadurch von der großen Masse der Angebote und Marketingkonzepte abheben. Im Jahr 2010 werden je ein Sonderpreis „Gesundheitstourismus“ und „ServiceQualität“ vergeben. Ansonsten gibt es keine vorher definierten Kategorien, weil alle kreativen Projekte berücksichtigt werden sollen.
Teilnehmen können neben Privatpersonen und Unternehmen sowie Vereinen und Verbänden, insbesondere auch Städte und Gemeinden sowie deren Kooperationen. Die Angebote, die der Bewerbung zugrunde liegen, müssen auf dem deutschen Markt zumindest zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 1. Mai 2010 angeboten worden sein. Reine Konzepte und Ideenskizzen werden nicht bewertet.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 15. Juni 2010, 18.00 Uhr möglich. Die Anmeldung läuft online über die Website www.deutschertourismusverband.de. Unter dieser Adresse können auch weitere Informationen zum Wettbewerb herunter geladen werden. Alle eingesendeten Beiträge, die am Wettbewerb teilnehmen, werden nach vier Kriterien beurteilt. Es handelt sich um
- Innovationsgrad (50 %),
- Qualität (20%),
- Kundenorientierung (20 %) und
- Wirtschaftlichkeit (10 %).
Neben den Sonderpreisen werden je ein erster, zweiter und dritter Preis verliehen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Deutschen Tourismustages am 4. November 2010 in der Kulturhauptstadt 2010, Essen, statt. Alle Teilnehmer am Wettbewerb, unabhängig von der Platzierung werden in einem Innovationsreport ausführlich porträtiert.
Az.: III 470-30