Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 342/2012 vom 26.06.2012

Deutscher Verein zu Rechten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen herausgegeben. In den letzten Jahren sei verstärkt öffentlich thematisiert worden, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nicht immer gesichert seien und Kinder und Jugendliche dort Gewalt, direkten wie indirekten Übergriffen und subtilen Machtmissbräuchen ausgesetzt sein könnten.

Für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und den Schutz vor Gefahren für ihr Wohl seien Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten wesentliche Grundlage und zentrale Instrumente gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Verein insbesondere für folgende Empfehlungen ausgesprochen:

  • „in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren,
  • dass jede Einrichtung über einen partizipativ erarbeiteten Rechtekatalog verfügt und die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, damit Kinder und Jugendliche sich beteiligen und ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können, 
  • dass in den Einrichtungen ein strukturiertes, transparentes und schriftlich fixiertes Beschwerdemanagement entwickelt und angewendet wird.“

Ergänzend dazu sollten die Ansprechpersonen der überörtlichen Träger der Jugendhilfe den Kindern und Jugendlichen wie ihren Personensorgeberechtigten in geeigneter Weise als Beschwerdestelle bekannt gemacht werden.Die Verfahren der Hilfeplanung seien so zu gestalten, dass die Rechte und Beschwerdemöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen wie ihrer Personensorgeberechtigten als eine Form gelebter Beteiligung in den Hilfe- und Kommunikationsprozessen sichtbar würden.Die Empfehlungen wenden sich insbesondere an die Fach- und Leitungskräfte der Einrichtungen, der Aufsichtsbehörden sowie der zuständigen Leistungsträger.Die 15 Seiten umfassenden Empfehlungen können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden: www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2039_11.pdf .

Az.: III/2 950

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