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StGB NRW-Mitteilung 526/2003 vom 05.06.2003
Deutscher Verein zu Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat den Gesetzgeber aufgefordert, bei der Reform von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe folgende Prämissen zugrunde zu legen:
- Das Sozialstaatsprinzip als politisches Gestaltungsprinzip unserer Verfassung muss erhalten bleiben.
- Wesentliche Gesichtspunkte sind Aktivierung, Partizipation und Hilfe zur Selbsthilfe.
- Subsidiarität, Solidarität und soziale Gerechtigkeit bleiben wesentliche Gestaltungsprinzipien.
- Die Sicherung menschenwürdiger Existenz ist und bleibt unverzichtbare Staatsaufgabe.
- Armut und Ausgrenzung müssen vermieden werden. Dazu gehört, daß die entsprechenden Sozialsysteme armutsfest ausgestaltet sind. Zu einer neuen Finanzierungsstruktur zwingt auch die demographische Entwicklung.
- Das Leben von Kindern muss zukunftsfähig ausgestaltet, ihre materielle Existenz außerhalb der Sozialhilfe gesichert werden.
Ferner fordert der Deutsche Verein den Bund auf, die Lasten der Arbeitslosigkeit zu tragen und seine finanzielle Verantwortung für das Risiko Arbeitslosigkeit einzulösen. Darüberhinaus weist er darauf hin, daß eine aktive Arbeitsmarktpolitik eine erfolgreiche beschäftigungswirksame Wirtschaftspolitik voraussetzt und deshalb Unternehmer und Arbeitgeber nicht aus ihrer sozialen Verantwortung entlassen werden dürfen.
Az.: III 845