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StGB NRW-Mitteilung 804/2013 vom 21.11.2013
Deutscher Verein zum Bundesteilhabegeld
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat darauf hingewiesen, dass eine Reform der Eingliederungshilfe ohne die Einführung eines Bundesteilhabegeldes kaum vorstellbar sei. In seiner kürzlich veröffentlichen Forderung, ein „Eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung schaffen — Bundesteilhabegesetz einführen“ sieht der Deutsche Verein das Bundesteilhabegeld als ein wichtiges Element für ein Gesamtkonzept eines zukünftigen Bundesleistungsgesetzes an.
Ein bundesfinanziertes Teilhabegeld sei die am wenigsten utopische Lösung, einen maßvollen und dynamischen Einstieg des Bundes in die Kosten der Eingliederungshilfe zu erreichen. Damit einher gehe die Entlastung der kommunalen Haushalte. Gleichzeitig werde die Reform der Eingliederungshilfe auch im Sinne der Menschen mit Behinderung sinnvoll ergänzt. Denn mit dem Bundesteilhabegeld werde die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung gefördert und ein besonderer Nachteilsausgleich wegen der immer noch bestehenden Vielzahl von Barrieren geschaffen.
Nach den Berechnungen des Deutschen Vereins entstehe bei einem Teilhabegeld von 600 Euro monatlich ein Finanzbedarf des Bundes von 4 Milliarden Euro pro Jahr. Leistungsberechtigt wären alle volljährigen Personen, die einen Anspruch auf individuell bedarfsdeckende Leistung der Eingliederungshilfe, oder deren Nachverfolgung, haben. Die Feststellung des Anspruchs auf ein Bundesteilhabegeld soll beim zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe liegen.
Der Deutsche Verein hat darauf hingewiesen, dass weitere Informationen im Intzernet unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-13-13-Bundesteilhabegeld abrufbar seien.
Az.: III/2 850