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StGB NRW-Mitteilung 288/2016 vom 14.04.2016
Deutscher Verein zum generationengerechten Wohnen
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat am 16.03.2016 die „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Kooperation der Akteure generationengerechten Wohnens“ verabschiedet. Die Gestaltung von zukunftsorientierten Wohn- und Lebensformen ist vor dem Hintergrund der demografischen und sozialen Veränderungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit Blick auf die aktuellen Flucht- und Migrationsbewegungen hat diese Aufgabe an zusätzlicher Dringlichkeit gewonnen.
Generationengerechtes Wohnen beinhaltet Wohn- und Lebensformen, die sowohl die heutigen Erwartungen, Bedürfnisse und Wünsche der Menschen als auch diejenigen zukünftiger Generationen berücksichtigt. Es ermöglicht Menschen in allen Altersstufen und in verschiedenen Lebensformen (wie z.B. Wohn- und Lebensgemeinschaften, Mehrgenerationenprojekte, selbst gewählte Nachbarschaften, Quartiershäuser) eine hohe Wohnqualität, zielt auf die langfristige Verbesserung der sozialen, ökologischen und kulturellen Ressourcen im Wohnumfeld und ein Mehr an Lebensqualität für alle Bewohner/innen.
Die Kommunen, die Wohnungswirtschaft, die Sozialwirtschaft, die freie Wohlfahrtspflege und die Bürger/innen in den Quartieren sind die relevanten Akteure, wenn es um die Ermöglichung generationengerechten Wohnens auf den regionalen und lokalen Wohnungsmärkten geht. Langfristig angelegte Kooperationen zwischen den Akteuren sind ein zentraler Ansatzpunkt zur Weiterentwicklung generationengerechten Wohnens. Mit seinen Empfehlungen unterstützt der Deutsche Verein die Erstellung von Konzepten zum generationengerechten Wohnen und zur Schaffung attraktiver Sozialräume und Quartiere.
Die Empfehlung kann von der Homepage des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. unter folgenden Link herunterladen werden: https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2016-2285.html .
Az.: III 37.0.22.1-001/001