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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 30/2001 vom 05.01.2001
Deutschunterricht für Migrantenkinder vor der Einschulung
In den Mitteilungen vom 05.12.2000 (lfd. Nr. 695/2000) hat die Geschäftsstelle berichtet, daß das Land 1,2 Mio. DM für den Deutschunterricht für Kinder aus Migrantenfamilien vor der Einschulung zur Verfügung gestellt hat. Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle einen Entwurf der Richtlinien über Zuwendungen für Sprachkurse an Schulen zur Förderung von Kindern aus Migrantenfamilien in Deutsch zugeleitet. Diese Richtlinien sind im Intranet unter Fachinformation und Service/Schule, Kultur und Sport/Schule bereitgestellt, auf das die Kommunalverwaltungen zugreifen können.
Danach soll das Geld den örtlichen Schulträgern zur Verfügung gestellt werden. Der Entwurf sieht vor, daß die Sprachkurse weitgehend in kommunaler Regie durchgeführt werden sollen. Das Land gewährt den Schulträgern in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Sprachkurs einen Zuschuß von 3.000 DM zu den Personalkosten. Dieser Betrag entspricht einem Stundensatz von 25 DM für 120 Zeitstunden. Nach unserer Kenntnis sollen die Kurse bereits ab Februar 2001 angeboten werden.
Das Schulministerium hat nach Zuleitung der Richtlinien eine Frist zur Stellungnahme von einer Woche gesetzt. Die kommunalen Spitzenverbände haben gegenüber dem Schulministerium zum Ausdruck gebracht, daß die Zielsetzung der Richtlinie grundsätzlich zu begrüßen, die Frist allerdings viel zu kurz gesetzt sei, um eine ordnungsgemäße Stellungnahme zu ermöglichen. Daher hat die Geschäftstelle an das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen nachdrücklich die Bitte gerichtet, zumindest eine 14tägige Frist zur Stellungnahme einzuräumen. Gleichzeitig haben wir einigen Mitgliedsstädten und gemeinden den Entwurf der Richtlinien zur Stellungnahme zugleitet.
Inzwischen liegen der Geschäftsstelle einige Stellungnahmen vor. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen muß festgestellt werden, daß die Richtlinie der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe nicht gerecht wird. Sie müßte vielmehr zum Ausdruck bringen, daß die Kurse auch in Kindergärten stattfinden können, da sich hier die zu unterrichtenden Kinder befinden, während sie nach den Richtlinien erst aufwendig in die Schule gebracht werden müssen. Unklar ist derzeit auch, wer die Beförderungskosten zu tragen hat. Ferner ist zu befürchten, daß der angedachte Zuschuß von 3.000 DM pro Kurs nicht ausreichen wird, um die Kosten zu decken. Außerdem dürfte es in zeitlicher Hinsicht kaum möglich sein, alle vorbereitenden Aufgaben bis zum angedachten Beginn der Sprachförderung im Februar 2001 zu erfüllen. So muß entschieden werden, welche Kinder einer Förderung in der deutschen Sprache bedürfen, welche Räume zur Verfügung gestellt werden und wie der Versicherungsschutz sichergestellt wird. Auch muß kurzfristig das Lehrpersonal gewonnen werden.
Das Schulministerium ist der Bitte der kommunalen Spitzenverbände nach einer Fristverlängerung zur Stellungnahme nicht nachgekommen. Wie wir erfahren haben, haben einige Kommunen bereits die Richtlinie von der Bezirksregierung zur Umsetzung erhalten.
Auf Nachfrage hat das Ministerium mitgeteilt, daß wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die ordnungsgemäße Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nicht realisiert werden konnte. Die Richtlinie über die Zuwendungen für Sprachkurse soll zunächst vorläufig gelten, bis in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres das Anhörungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Erst nach Durchführung des Anhörungsverfahrens sollen die "endgültigen" Richtlinien in Kraft treten. Bis dahin habe man auch erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie gemacht.
Dieses gewählte Verfahren entspricht nicht den sonst üblichen Gewohnheiten für eine ordnungsgemäße Abstimmung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden.
Az.: IV/2-211-31