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StGB NRW-Mitteilung 233/1997 vom 05.05.1997
Devisentransfer für Aussiedler und Spätaussiedler
Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Auswärtige Amt um Überprüfung gebeten, ob es in den Herkunftsländern der Aussiedler/Spätaussiedler Devisentransferbestimmungen gibt. Die inzwischen aus 17 Ländern eingegangenen Berichte der deutschen Auslandsvertretungen zeigen, daß in fast allen Fällen eine Vermögensveräußerung und der Erlöstransfer grundsätzlich möglich ist. In der nachfolgenden Übersicht ist der Inhalt der Berichte nach Ländern geordnet zusammengefaßt. Wegen weiterer Einzelheiten wird gebeten, sich erforderlichenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.
Land | Vermögenstransfer aus den Herkunftsländern |
Armenien | 500 US Dollar ohne weiteres ausführbar; bei größeren Summen ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderl., die den legalen Erwerb des Betrags nachweist |
Aserbaidschan | Transfer des Vermögens ist grds. möglich |
Estland | Vermögen problemlos zu veräußern u. über Bank gg. Gebühr zu transferieren, geprüft wird nur, ob das Geld ordentl. versteuert wurde |
Georgien | Transfer des Vermögens ist möglich |
Kasachstan | Ausfuhr von 10000 US Dollar pro Person möglich. Deutschl. u. Kasachstan haben eine Vereinbarung über die Unterstützung der Bürger deutscher Nationalität in Kasachstan unterzeichnet. Art. 4 Abs. 2 lautet: "Die Republik Kasachstan wird kasachischen Bürgern deutscher Nationalität, die Kasachstan verlassen oder ihren Wohnsitz nach Kasachstan zurückverlegen, die zoll- und abgabenfreie Mitnahme ihrer gesamten persönlichen Habe und Dokumente ermöglichen, den Transfer von Renten und Vermögenswerten regeln sowie die Unanstastbarkeit von hinterlassenem beweglichen und unbeweglichen Eigentum in Übereinstimmung mit der geltenden kasachischen Gesetzgebung gewährleisten." Das AA weist i.ü. darauf hin, daß die deutsche Botschaft in allen Fällen, in denen sie Kenntnis von der Rückkehr von (Spät-) Aussiedlern erhält, die Sozialömter der letzten deutschen Wohnsitzgemeinde zu unterrichten hat, um der Gefahr weiterer Sozialhilfezahlungen zu begegnen und sicherzustellen, daß kein Mißbrauch erfolgt. |
Kirgisistan | Transfer des Vermögens möglich, Transfergeb. z.Zt. 0,6 % des zu transferierenden Betrages |
Lettland | Vermöegen problemlos zu veräußern u. zu transferieren, geprüft wird nur, ob das Geld ordentl. versteuert wurde |
Litauen | - Konto in Litauen u. Deutschland muß vorhanden sein - bis 3800 DM ohne weiteres möglich; größere Beträge nach Deklaration bei Steuerbehörde möglich - nach Freigabe des Geldes durch die Steuerbehörde bei Vorlage der Steuer - Deklaration Geldüberweisung durch die Bank möglich |
Polen | Transfer des Verkaufserlöses ist gem. § 9 d. Anordnung des Min. der Finanzen v. 10.01.96 zulässig |
Rumänien | Transfer des Verkaufserlöses mögl., Genehmigung des Finanzministeriums u.d. rumänischen Nationalbank erforderl.. Grundsätzlich gilt jedoch für Transaktionen in Rumänien, daß die Bezahlung in der Landeswährung erfolgen muß. Natürliche Personen dürfen Lei im Gegenwert von maximal US Dollar 500 pro Jahr in Devisen umtauschen und ins Ausland transferieren. Die Landeswährung selbst ist nur intern konvertibel. Bereits in Deutschland befindliche Aussiedler können ihr noch in Rumänien befindliches Eigentum in Devisen veräußern. Hierzu ist eine Genehmigung der Nationalbank für den Devisentransfer erforderlich. |
Rußland | Vorlage einer Zollerklärung o. einer Bescheinigung auf Formblatt (Grundlage f.d. Ausfuhr v. ausländischen Devisen) und Stempel "Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme" und steuerl. Unbedenklichkeitsbescheinigung |
Slowakei | Verkaufserlös darf transferiert werden: Erklärung ist vorzulegen, daß d. Transfer mit d. Aussiedlung verbunden ist |
Tadschikistan | Grundsätzlich ist ein Transfer von Vermögen aus Tadschikistan nach Deutschland über Geldinstitute nicht möglich. Aus der Auflösung des eigenen Haushalts bzw. dem Verkauf von Immobilien erhalten Aussiedler/Spätaussiedler erfahrungsgemäß zwischen 5000 und 15000 DM in Devisen. Dieses Geld wird über Boten, meist aber im Gepäck aus dem Lande geschafft. Es ist damit zu rechnen, daß ca. 1/3 aller, die nach Deutschland übersiedeln, das Eigentum an ihren Immobilien behalten bzw. auf Zeit an Angehörige oder Freunde abgeben. Man umgeht auf diese Weise eine möglicherweise Übervorteilung beim Verkauf und sichert sich ein "Standbein" in der Heimat. Ein Zugriff auf diese Vermögen erscheint angesichts der vergleichsweise kleinen Beträge und der vielfältigen Ausweismöglichkeiten nicht ratsam. |
Tschechische Rep. | Ein- und Ausfuhr von Devisen ist grds. erlaubt; aber Meldepflicht ab 200.000 Kronen (oder entspr. Dev.) |
Turkmenistan | Transfer von Vermögen ist grundsätzlich möglich. Aussiedler dürften jedoch über wenig Kapital verfügen, das in der Regel als Bargeld bei der Ausreise mitgeführt wird, da das Banksystem in Turkmenistan noch wenig entwickelt ist. |
Usbekistan | 500 US Dollar pro Person ohne weiteres ausführbar, wenn deklariert. Devisenbeträge darüber hinaus bedürfen d. Genehmigung d. Zentral- oder Notenbank Usbekistan |
Weißrußland | 2000 US Dollar können o. Genehmigung ausgeführt werden, Gegenstände im Wert bis 20000 US Dollar können zollfrei ausgeführt werden, es entsteht eine Verwaltungsgeb., ausgenommen sind "Industrie-, Landwirtschafts- u. sonst. techn. Ausrüstungen sowie Material zur Gewinnerwirtschaftung im Ausland"; für Ausfuhr von Eigentum wird eine Frist v. 6 Monaten ab der Aussiedlung gesetzt. |
Az.: I/3-850-2